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   BVerwG, 02.06.1986 - 8 B 15.86   

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https://dejure.org/1986,9753
BVerwG, 02.06.1986 - 8 B 15.86 (https://dejure.org/1986,9753)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1986 - 8 B 15.86 (https://dejure.org/1986,9753)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1986 - 8 B 15.86 (https://dejure.org/1986,9753)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nachforderung von Erschließungsbeiträgen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1986 - 8 B 15.86
    Im übrigen hat der Senat im Zusammenhang mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des Vertrauensschutzes bereits klargestellt, daß nicht jeder belastende Verwaltungsakt schon aus der Natur der Sache tragfähig ist für den - ein entsprechendes Vertrauen rechtfertigenden - Gegenschluß, "daß von dem Betroffenen mehr als dies nicht verlangt werden solle", daß vielmehr "im Gegenteil ... ein solcher Schluß in der Regel nicht gerechtfertigt" ist, "so daß besondere Umstände hinzutreten müssen, wenn er sich ... dennoch rechtfertigen soll" (Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 [BVerwG 15.04.1983 - 8 C 170/81]).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1986 - 8 B 15.86
    "Überraschungsurteil" in diesem Sinne ist eine Entscheidung, "wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten ... Das gilt auch dann, wenn gemäß § 101 Abs. 2 VwGO über die Klage ohne mündliche Verhandlung entschieden wird" (Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170 S. 58 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 13.10.1976 - 6 B 77.75

    Erstattung der Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung auf Antrag -

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1986 - 8 B 15.86
    Zu einer weitergehenden Offenbarung ihrer Rechtsauffassung sind die Gerichte nicht verpflichtet (Beschluß vom 13. Oktober 1976 - BVerwG VI B 77.75 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5 S. 2 ).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86

    Erhebungspflicht von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die Annahme von

    Im Gegenteil ist ein solcher Schluß in der Regel nicht gerechtfertigt, so daß besondere Umstände hinzutreten müssen, wenn er sich (zumal aus verfassungsrechtlichen Gründen) dennoch rechtfertigen soll" (Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 ; ebenso Beschluß vom 2. Juni 1986 - BVerwG 8 B 15.86 - Abdruck S. 3).
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